Die Mobilitätsgarantie gilt ausschließlich für Kunden der KFZ Technik Brockmann GmbH, deren Fahrzeuge regelmäßig und nach den jeweiligen Herstellervorgaben in unserem Betrieb gewartet wurden.
Die Garantie umfasst Unterstützungsleistungen im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines unvorhersehbaren technischen Defekts am Fahrzeug.
Im Falle eines unter Ziffer 1 genannten Ereignisses (insbesondere Unfall, Panne, liegengebliebenes Fahrzeug, Reifenplatzer oder vergleichbare Schadensereignisse) erbringt die KFZ Technik Brockmann GmbH folgende Leistungen:
- Kostenfreies Abschleppen für Gewerbekunden im Umkreis von bis zu 50 km
- Kostenfreies Abschleppen für Privatkunden im Umkreis von bis zu 35 km
Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil der Mobilitätsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Die Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie setzt voraus, dass:
- sich das Fahrzeug innerhalb des gültigen Garantiezeitraums befindet (12 Monate oder max. 30.000 km ab letztem Service)
- sämtliche Wartungen gemäß Herstellervorgaben in der KFZ Technik Brockmann GmbH durchgeführt wurden
- die Reparatur nach Inanspruchnahme ebenfalls in der KFZ Technik Brockmann GmbH erfolgt
Die Mobilitätsgarantie besteht nicht in folgenden Fällen:
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
- Nutzung im Motorsport oder Wettbewerb
- abgelaufene Mobilitätsgarantie
- fehlende Wartung nach Herstellervorgaben in unserer Werkstatt
Die Organisation des Abschleppdienstes erfolgt ausschließlich über die KFZ Technik Brockmann GmbH. Eigenständig beauftragte oder gewählte Abschleppunternehmen sowie andere Leistungen können nicht gewählt und erstattet werden.
Die Mobilitätsgarantie gilt für den auf dem Nachweis vermerkten Zeitraum und ist fahrzeuggebunden. Sie ist nicht übertragbar.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.